Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Dorian Hehn
Stand: 28. Januar 2025
Zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gelten folgende Rahmenbedingungen.
Urheberrecht
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
Der Auftragnehmer hat das Recht, als Urheber genannt zu werden (Recht auf Namensnennung).
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller Vergütungen über.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
Alle dem Auftraggeber nicht ausdrücklich erteilte Rechte verbleiben dem Urheber.
Nutzungsarten und
Beschränkung der
Nutzungsrechte
Sofern nicht anders vereinbart, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein ausschließliches (exklusives) Nutzungsrecht ein.
Sofern nicht anders vereinbart, ist das Nutzungsrecht räumlich, zeitlich und inhaltlich uneingeschränkt.
Eine Übertragung des Nutzungsrechts auf Dritte darf nur nach einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vorgenommen werden.
Bei einer Verletzung der Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Namensnennungsrechte ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen vereinbarten Grundvergütung zu verlangen. Das Recht, neben der Vertragsstrafe Schadensersatzansprüche, Geldentschädigungs-ansprüche oder sonstige Rechte geltend zu machen, bleibt unberührt.
Vergütung
Die vereinbarte Vergütung versteht sich als Nettobetrag, die zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu entrichten ist.
Die Vergütung wird nach der Erfüllung einer Auftrags-/Projektphase fällig und ist innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Wird eine Auftrags-/Projektphase in Teilen abgenommen, so ist eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Auftragnehmer
für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Kommt ein Auftrag nicht zustande oder kann der Auftragnehmer seine Arbeit aufgrund einer Verzögerung, für die er keine Verantwortung trägt, nicht zum vereinbarten Zeitpunkt aufnehmen, so ist der Auftragnehmer innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens jedoch drei Werktage im Voraus, zu informieren. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird für die ausgefallene bzw. verschobene Arbeitszeit eine Ausfallgage in voller Höhe der vereinbarten Vergütung fällig. Darüber hinaus sind bereits angefallene Reise- und Nebenkosten nach Ziffer 11 zu erstatten.
Sofern nicht anders vereinbart, wird dem Auftraggeber während der Entwurfsphase je Entwurf ein Optimierungsschritt (auch Korrekturschleife /
Schulterblick genannt) nach seinen Angaben eingeräumt, ohne dass dies als Sonderleistung berechnet wird. Sofern eine Vergütung auf Stundenbasis vereinbart ist, werden diese Korrekturen und Änderungen entsprechend der Vereinbarung berechnet.
Kündigung
Nach jeder Auftrags-/Projektphase hat der Auftragnehmer das Recht zur Kündigung.
Haftung und Gewährleistung
Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf die Höhe der Auftragssumme.
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Dasselbe gilt für die Online- und Offline-Übermittlung von Datenträgern, Dateien und Daten.
Mit der Abnahme / Freigabe des Ergebnisses bzw. der Entwürfe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung des Auftragnehmers insoweit entfällt.
Geringfügige farbliche Abweichungen der Druckergebnisse von Bildschirmdarstellung oder Computerausdruck sind technisch bedingt und stellen insoweit keinen Mangel dar.
Soweit ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vorliegt, ist er zunächst zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit berechtigt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Eine Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der Mangel auch nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Soweit der Auftragnehmer Dienstleistungen Dritter lediglich an den Auftraggeber durchreicht, beschränkt sich seine Haftung auf das Auswahlverschulden.
Der Auftragnehmer haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
In keinem Fall haftet der Auftragnehmer für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Jedoch ist er verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von dem Auftragnehmer erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Auftragnehmer zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung des Auftragnehmers in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen, Daten und Materialien in einem gängigen und geeigneten Datenformat rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Daten, Materialien, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer die zur Nutzung dieser Unterlagen, Daten und Materialien erforderlichen Rechte erhält.
Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht, sodass es dem Auftragnehmer nicht oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt möglich ist, seine Arbeit aufzunehmen, so wird eine Ausfallgage fällig (siehe 3.d).
Herausgabe von Daten
Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Auftragnehmers verändert werden.
Der Auftragnehmer braucht Datenträger, Dateien und Daten nur herauszugeben, soweit die Ausübung des eingeräumten Nutzungsrechts dies erfordert. Besteht keine Herausgabepflicht und wünscht der Auftraggeber trotzdem, dass der Auftragnehmer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten aufzubewahren.
Belegexemplare
Von allen vervielfältigten Arbeiten werden dem Auftragnehmer jeweils 5 unbeschädigte Belegexemplare unentgeldlich überlassen, die der Auftragnehmer im Rahmen der Eigenwerbung und für Wettbewerbseinreichungen verwenden darf.
Nutzung als Referenz
Der Auftragnehmer hat das Recht, die für den Auftraggeber erstellten Werke und Abbildungen der Werke für seine Eigenwerbung zu verwenden und bei Wettbewerben einzureichen.
Gestaltungsfreiheit
Im Rahmen des Auftrags besteht für den Auftragnehmer Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
Reise- und Nebenkosten
Reise- und Nebenkosten, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich werden, sind vom Auftraggeber gesondert zu erstatten.
Geheimhaltung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Inhalt der Geschäftsbeziehung zum Auftraggeber Dritten gegenüber vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch nach Ende der Geschäftsbeziehungen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ihm anvertraute personenbezogene Daten nur im Rahmen seiner Tätigkeit zu verwenden.
Heranziehung Dritter
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte heranzuziehen und die nötigen Unterlagen und Informationen weiterzuleiten. In diesem Fall wird er deren etwaige Nutzungs- und sonstigen Rechte in dem dem Auftraggeber geschuldeten Umfang erwerben und dem Auftraggeber einräumen.
Lieferung, Lieferzeit
Die Lieferpflicht des Auftragnehmers ist erfüllt, sobald die Arbeiten und Leitungen zur Versendung erbracht sind.
Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, Störungen der Telekommunikation, Störungen des Computers, schwere Krankheit, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferzeit für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Auftragnehmer beim Eintritt eines dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt werden dem Auftraggeber angezeigt.
Sonstiges
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, auch für alle zukünftigen Folgegeschäfte einschließlich solcher, die mündlich, insbesondere telefonisch, abgeschlossen werden, selbst dann, wenn in den Folgegeschäften nicht mehr ausdrücklich Bezug auf sie genommen wird.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Abweichende Individualvereinbarungen, Vertrags- und Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
Ist eine der Bedingungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.